Wachtberger Sonderwege mit Dringlichkeitsentscheidungen
Die Corona-Maßnahmen sind wesentlich gelockert. Viele Monate lang haben sie für fast alle in Deutschland spürbare Einschränkungen bedeutet, auch für die Kommunalpolitik. Die Gemeinde Wachtberg hatte geltende Corona-Regeln durch vollständige Absage von Rats- und Ausschusssitzungen übererfüllt. In der Zeit zwischen Oktober 2020 und April 2021 hat der Bürgermeister daraufhin insgesamt elf Dringlichkeitsentscheidungen getroffen. Entsprechend dem von der Gemeindeordnung vorgesehenen Verfahren wurden diese jeweils in einer nachfolgenden Ratssitzung bestätigt. Die Dringlichkeit einer Reihe dieser Entscheidungen war fraglich.
Im August wurden wegen vorangegangener Formfehler erneute Beschlüsse des Gemeindehaushalts 2021 und der Entlastung der früheren Bürgermeisterin für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 nötig. Diese sind nach Gemeindeordnung vom Gemeinderat zu fassen. Der Bürgermeister beantragte wiederum Dringlichkeitsentscheidungen, nicht mehr wegen Corona-Hindernissen, sondern wegen Urlaub von Ratsmitgliedern. Er setzte eine Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses an, obwohl für den gleichen Tag eine Sondersitzung des Gemeinderats hätte einberufen werden können.
Liebe Wachtberger, kommt es darauf an, wie nun im Einzelfall kommunalpolitische Entscheidungen zustande kommen? Die Fraktionen von Unser Wachtberg, SPD, UWG und FDP meinen: ja. Kommunalpolitik kann ihre Steuerungs- und Kontrollaufgabe nur erfüllen, wenn Verfahrensregeln strikt eingehalten werden. Auf rechtzeitige Nachfragen hatte der Bürgermeister nicht reagiert. Die Urlaubsbegründung für Dringlichkeit erschien uns willkürlich. Wir vier Fraktionen haben deshalb zusammen eine Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht erhoben, um die Zulässigkeit der Dringlichkeitsbeschlüsse zu klären. Die Gerichtsentscheidung steht aus. Es kommt dabei auf viele Einzelheiten der konkreten Situation an. Klar ist: Alle vier Fraktionen würden sehr gerne eine entgegenkommende kommunalpolitische Zusammenarbeit pflegen – das geht aber nicht einseitig und setzt voraus, dass Dringlichkeitsentscheidungen auf unabweisbar notwendige Fälle beschränkt bleiben!
F.Oe.