Sozialleistungsempfänger bei der OGS befreien? Soziale Gebührenstaffel gilt ja sowieso
Im Juli 2024 hat der Gemeinderat über die Erhöhung von OGS-Gebühren ab 2025 entschieden. Inzwischen besuchen ca. 2/3 der Grundschulkinder eine der fünf Wachtberger Offenen Ganztagsschulen. Die Gesamtkosten werden zu fast gleichen Teilen aus Elternbeiträgen und aus Zuweisungen des Landes finanziert, zu gut 10% von der Gemeinde selbst. Die Elternbeiträge steigen mit dem Familieneinkommen, die untere Einkommensstufe ist beitragsfrei. In nächster Zeit wird der Bildungsausschuss die Gebührenstaffel erneut diskutieren. Es wurden bereits verschiedene Varianten von Beitragshöhen, Einkommensstufen und Geschwisterermäßigung vorgeschlagen.
Einer dieser Vorschläge ist die Gebührenbefreiung von Sozialleistungsempfängern (Bürgergeld, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag, Wohngeld): Diese sollten beitragsfrei sein, selbst wenn das Gesamteinkommen etwas höher ist. Solche Fälle kommen vor, wenn auch selten. Warum die grundsätzliche Beitragsbefreiung? Es ist ja der Sinn der bestehenden sozialen Staffelung, dass wenig oder nichts zahlt, wer weniger verdient! Warum also eine zweite Begünstigungsschiene? Allerdings gibt es die Gebührenbefreiung der Transferempfänger in den Kita-Satzungen aufgrund bindenden Bundesrechts nach § 90 Abs. 1 SGB VIII. Gebühren für Empfänger von Sozialleistungen werden da als unzumutbar erklärt. Der Grund der Bundesregelung bleibt unklar. Wir als FDP werden im Fall der Wachtberger OGS nicht mitmachen! Wir unterstützen die soziale Gestaltung der OGS-Beiträge. Den Widersprüchen im deutschen Sozialrecht wollen wir aber keinen zusätzlichen Wachtberger OGS-Teil hinzufügen!