Der Wille versetzt Berge?

Mangelnde Faktenbasis für informierte Entscheidung über Baulandmanagement

Die Kommunalpolitik entscheidet meistens über klar umrissene Einzelfragen. Im Planungsausschuss am 9. April ging es demgegenüber um eine wegweisende Zielerklärung. Bei Enthaltung der FDP-Vertreterin wurde einstimmig ein ‚Grundsatzbeschluss zum kommunalen Baulandmanagement 2035‘ für Wachtberg gefasst. Der wird auch auf der Tagesordnung der kommenden Ratssitzung stehen.

Natürlich, Wohnen ist ein gesellschaftlicher Grundbedarf und vor allem die starke Einwanderung stellt Aufgaben an bezahlbare Wohnraumversorgung. Seit längerem war ein Fachinstitut mit einer Studie zu den Grundlagen eines sog. Baulandmanagements für Wachtberg beauftragt und hatte mit statistischen Daten über Einwohnerzahlen, Einwohnerprognosen, Haushaltsgrößen, Altersstruktur usw. einen deutlichen Neubaubedarf in Wachtberg ausgerechnet. Anstatt diese Ermittlungen zur Diskussion zu stellen und dann Vor- und Nachteile verschiedener Handlungsmöglichkeiten weiter auszuarbeiten, legte die Verwaltung den genannten Grundsatzbeschluss vor, der den einen Weg des sog. Baulandmanagements festschreibt. Warum kommt eigentlich die Bauleitplanung in Wachtberg wie bisher nicht mehr infrage? Bebauungspläne und städtebauliche Verträge haben ja schon bisher Ziele wie möglichst geringe Versiegelung, Beteiligung von Bauherren an Infrastrukturkosten usw. berücksichtigt.

Der Text des Grundsatzbeschlusses trifft Feststellungen, ohne die zu erklären. Beispiel: ‚Gründung einer kommunalen Grundstücksentwicklungsgesellschaft, die ‚… vielfältige rechtliche und fiskalische Vorteile bietet‘ - welche Vorteile sind das? ‚Die effiziente Bewältigung … erfordert … eine aktive Rolle der Gemeinde als Akteur auf dem Bodenmarkt‘ – wo liegen die Effizienzvorteile? ‚Revolvierender Bodenfonds‘ – wie funktioniert der? Wie soll eigentlich der Gemeinde­haushalt den Landkauf finanzieren? Und an welchen Stellen von Wachtberg sollen Grundstücke gekauft und zu Bauland entwickelt werden?

Wir möchten kommunale Entscheidungen lieber in Kenntnis der konkreten Folgen treffen, zumal, wenn es um langfristig angelegte Systemänderungen gehen soll! Auf Deklamationen von grund­sätzlicher Wünschbarkeit können wir verzichten. Daher ist der ‚Grundsatzbeschluss zum kommunalen Bauland­management 2035‘ für die FDP zurzeit nicht zustimmungsfähig – vorbehaltlich weiterer Erläuterung und Diskussion in der kommenden Ratssitzung.