Begrenzte OGS-Verteuerung für Eltern, deutliche für den Gemeindehaushalt

Die OGS ist heute eine Voraussetzung, allen Eltern und vor allem Alleinerziehenden Erwerbsarbeit zu ermöglichen und sie in den volkswirtschaftlichen Kreislauf einzugliedern, auch wenn ganz unklar bleibt, ob Familien auf diesem Weg im Durchschnitt mehr Lebenszufriedenheit und Wohlstand erreichen. Die OGS wächst in den Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge hinein. Sie wird durch sozial gestaffelte Gebühren der Eltern und zunehmend aus allgemeinen Mitteln des Landes- und Gemeindehaushalts finanziert. In Wachtberg nehmen knapp 2/3 der Grundschüler an der OGS teil.

Der letzte Gemeinderat hat einstimmig entschieden, die Zahlungen an die OGS-Träger zu erhöhen, so wie diese das beantragt haben. Dass die Kosten steigen, war für den Rat gut nachvollziehbar. Unerwartet die Aussage der OGS-Träger, dass mit mehr teilnehmenden Kindern auch die Kosten pro Kind steigen – also ein umgekehrter Skaleneffekt. Die Erklärung war, dass bei größeren OGS zusätzliche Leistungen eingeplant werden. Das umfasst mehr Betreuungszeiten schon vor Schulbeginn wie auch bis in den frühen Abend hinein und zusätzliche pädagogische Inhalte. Die Vertreter der fünf Wachtberger OGS machten den Eindruck, dass sie hohe Qualitätsstandards anstreben und erreichen.

Blieb die Frage, wer die um 22% steigenden Zahlungen tragen soll. Die Elternbeiträge werden mäßig um 2,8% für alle erhöht – weiter mit den ersten zwei beitragsfreien Einkommensstufen und dem in NRW höchsten zulässigen Beitrag in der oberen Einkommensstufe. Die Mehrkosten finanziert also zum großen Teil die Gemeinde aus ihrem Haushalt. Leider wieder ein Grund für die nicht tragfähige Wachtberger Haushaltslage - aber hier gab es auch aus FDP-Sicht keinen guten Gegenvorschlag. Ansonsten bestehen ja häufig Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Ratsmehrheit beim Thema Haushalt. Schon 2021 hielt es diese Ratsmehrheit für richtig, alle Eltern gleichermaßen zu 100% von OGS- Gebühren während der Corona-Einschränkungen zu befreien, auch die, die die OGS durchgängig nutzen konnten.

Wir werden als FDP weitere Fragen zum Thema stellen: Muss die OGS-Betreuung immer für fünf Tage pro Woche gebucht werden? Kann die Beitragsermäßigung für Geschwisterkinder auch gelten, wenn ein Kind in der Kita ist, eins in der Grundschule (heute in dem Fall keine Ermäßigung)? Können Kursangebote für Spielen, Sport, Werken usw. auch für Kinder geöffnet werden, die sonst nicht an der OGS teilnehmen? Was folgt aus dem gesetzlichen Anspruch auf OGS-Betreuung ab 2026 für Wachtberg? Sollte die Beitragssatzung verändert werden? Klar bleibt dabei, dass die OGS ein ganz wichtiger Baustein beim Thema Bildung ist.

F.Oe.